Bei der Vergabe der Gepäck- und Passagierkontrollen am Airport Weeze habe es keine Rolle gespielt, ob das Unternehmen tarifgebunden ist. "Die Vorgabe einer Mitgliedschaft in einem Arbeitgeberverband und die damit verbundene uneingeschränkte Tarifbindung darf seitens der Bezirksregierung Düsseldorf in einem Ausschreibungsverfahren aus rechtlichen Gründen leider nicht vorgegeben werden", teilt Sprecherin Jessica Eisenmann mit.
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