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Weeze - Weezer sind verpflichtet, Schnee zu räumen

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Aus gegebenem Anlass weist die Gemeindeverwaltung der Stadt Weeze darauf hin, dass die Räum- und Streupflicht eine Verkehrssicherungspflicht ist, die Eigentümer und Bürger betrifft. Bei Schnee und Glätte sind die Hauseigentümer und gegebenenfalls, bei Übertragung auf diese, auch die Mieter verpflichtet, die Bürgersteige und höhengleichen Flächen, etwa in Fußgängerzonen, ebenso wie private Flächen zu räumen oder von Glatteis zu befreien.

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